§atzungen des Tiroler Jägerverbandes

  1. Aufgabe des Tiroler Jägerverbandes ist es, in Tirol die Jagd zu pflegen und zu fördern und sie zu einem wertvollen Zweig der Volkswirtschaft auszubauen. Er hat für den Aufbau eines hochwertigen, gesunden,den Interessen der Landeskultur Rechnung tragenden Standes aller heimischen Wildarten und deren sachgemäße Nutzung Sorge zu tragen. Er hat einen hochstehenden, die Jagd würdig repräsentierenden Stand derBerufsjäger und Jagdaufseher heranzubilden.
  2.  

  3. In Erfüllung dieser Aufgabe obliegt dem Verband ins-besondere
    a) zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen, die Angelegenheiten der Jagd betreffen, Gutachten zu erstatten und Jagdsachverständige namhaft zu machen;
    b) an der Aus- und Fortbildung der Jagdaufseher und Berufsjäger, insbesondere durch die Abhaltung von Lehr-
    veranstaltungen, mitzuwirken und für die Fortbildung und weidmännische Erziehung seiner Mitglieder durch
    Pflichttrophäenschauen und andere Veranstaltungen zu sorgen;
    c) Einrichtungen zur Förderung der Jagdwissenschaft und des jagdlichen Schießwesens zu schaffen und die Jagdhundezucht und -führung zu fördern;
    d) Jagdhaftpflichtversicherungen für seine Mitglieder abzuschließen;
    e) Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtungen für im Jagdschutz tätige Personen und ihre Hinterbliebenen zu schaffen;
    f) eine Fachzeitschrift herauszugeben;
    g) die Ausgabe von Jagdgastkarten an Jagdausübungsberechtigte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  4.  

  5. In Tirol bestehende Vereine mit Zielsetzungen, die den Aufgaben des Verbandes entsprechen, sollen bei der Besorgung bestimmter Aufgaben herangezogen werden.
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    Satzungen des Tiroler Jägerverbandes